AGB

§1 Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der Planet Kono GmbH und gelten durch Auftragsannahme als vereinbart.

§2 Vertragsabschluss

(1) Die Angebote von Planet Kono sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Sämtliche Bestellungen/Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Planet Kono, die durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder Telefax erfolgt. Bei telefonischen Bestellungen/Aufträgen kann auch eine fernmündliche Auftragsbestätigung erfolgen. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(3) Gültig sind die jeweils aktuelle Preisliste und die im individuellen Angebot genannten Preise. Mitgeteilte Preise sind keine Offerten und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrags. Angebote nebst Anlagen dürfen ohne Kenntnis von Planet Kono Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§3 Änderungen des Leistungsumfangs

(1) Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Vertragsinhaltes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und grundsätzlich einer Bestätigung von Planet Kono in schriftlicher oder fernmündlicher Form.
(2) Für alle vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen berechnen wir die angemessene Vergütung gemäss der aktuell gültigen Preisliste von Planet Kono. Handelt es sich bei den Kosten um durchgehende Posten, die uns von Dritten berechnet werden, sind wir berechtigt, die uns von Dritten berechnete Preiserhöhung an den Auftraggeber weiter zu berechnen.
(3) Nach der Erteilung einer Druckfreigabe übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für sein Produkt. Änderungen oder Nachbesserungen unterliegen in diesem Fall der aktuell gültigen Preisliste von Planet Kono.

§4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Planet Kono nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber Planet Kono alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Frist zur Verfügung zu stellen.
(2) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der vertraglich geregelten Vergütung. Der Auftraggeber hat auf die Aufforderung von Planet Kono hin die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen.

§5 Leistungen, Leistungsverzug

Planet Kono ist berechtigt, Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen. Im Falle von Leistungs- oder Lieferverzug richten sich Schadensersatzansprüche ausschliesslich nach §7 (Haftungsausschluss). Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungen für die erbrachten Dienstleistungen sind innert 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Gewährung von Skonti oder anderen Abzügen ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich Planet Kono vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Daraus resultierende Kosten werden an den Kunden weitergegeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungserhalt zu erheben. Macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen innerhalb der genannten Frist gilt als Genehmigung.

§7 Haftungsausschluss

(1) Wegen Verletzungen vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug, haftet Planet Kono für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung von Planet Kono ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes des Kunden begrenzt.
(3) Planet Kono haftet weiterhin nicht für das Verschulden Dritter, deren Leistungen an einen Auftraggeber weitergegeben wurden.

§8 Datenschutz

(1) Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht oder im Rahmen der Notwendigkeit, an Dritte übermittelt werden.
(2) Planet Kono verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten betrieblichen Kenntnisse Stillschweigen zu bewahren.
§9 Haftung, Garantie und Gewährleistung
(1) Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware so rasch wie möglich zu prüfen und Mängel innert 5 Tagen nach Erhalt schriftlich und mit genauer Beschreibung des Mangels per Post an Planet Kono GmbH, Meinisbergweg 12a, 2504 Biel, zu melden.
(2) Liegt ein Mangel vor (ausschliesslich Transportschäden) ist der Planet Kono zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, so hat der Käufer die Wahl, einen dem Minderwert entsprechenden Abzug vom Preis zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Recht des Käufers, Schadenersatz zu verlangen, bleibt in allen Fällen vorbehalten. Geringfügige Mängel wie kleine Farbabweichungen sind technisch bedingt und berechtigen nicht zum Schadenersatz, Preisminderung oder Vetragsrücktritt. Sollte es zu Engpässen bei einem unserer Lieferanten kommen, behalten wir uns das Recht vor, einen gleichwertigen Artikel zu liefern.
(3) Die Ansprüche des Bestellers für Mängel verjähren spätestens 2 Jahre nach Abnahme der bestellten Sache.

§10 Vorzeitige Vertragsauflösung, Unmöglichkeit der Leistung

(1) Widerruft oder kündigt der Besteller den Auftrag, oder tritt der Besteller vom Vertrag zurück, hat er Planet Kono vollständigen Ersatz für die bereits getätigten Arbeits- und Materialaufwände zu entrichten.
(2) Ist die Vollendung des Auftrages für Planet Kono durch einen beim Besteller eingetretenen Zufall oder aufgrund einer im Verantwortungsbereich des Bestellers entstandenen Tatsache nicht möglich, hat der Besteller Planet Kono vollständigen Ersatz für die bereits getätigten Arbeits- und Materialaufwände zu entrichten.
(3) In allen Fällen der vorzeitigen Vertragsauflösung behält sich Planet Kono gegenüber dem Besteller überdies die Forderung von Schadenersatz vor.

§11 Sonstiges

(1) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntwerden schriftlich Widerspruch bei Planet Kono einlegt oder absendet.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu setzen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragspartner mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gültig ab 01.08.2020